Bewertung von Fahrzeugen als Oldtimer

Seit über zehn Jahren kann für Fahrzeuge eine Anerkennung als Oldtimer beantragt werden, die zu einer Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer führen kann. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten nachzuweisen. Es erfolgt die Zuteilung eines sog. H-Kennzeichens (historisch). Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonanmeldung ist nicht möglich. H-Fahrzeuge sind grundsätzlich ganzjährig angemeldet. Nutzungseinschränkungen, wie bei den sog. 07er roten Kennzeichen, bestehen für Oltimerfahrzeuge nicht.

Der TÜV Süddeutschland hat Ende 1999 eine Richtlinie erarbeitet, die eine einheitliche Vorgehensweise aller Prüfstellen bei der Begutachtung von Oldtimern als "kraftfahrttechnisches Kulturgut" sicher stellen soll. Die Richtlinie wurde 2010 neu gefasst, die aktuelle Version kann unter  http://www.tuev-sued.de als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Aber aufgepasst: Man sollte vor der Fahrt zum TÜV durchrechnen, ob sich die Eintragung individuell amortisiert. Neben den TÜV-Gebühren (die gleichzeitig immer auch eine HU beinhalten) fallen ja auch noch Zulassungskosten und neue Kennzeichen an!

Die Kfz.-Steuersätze wurden vom damaligen Bundestag bereits 1997 festgelegt. Die damaligen DM-Werte wurden ab 2002 wertgleich in EUR umgestellt und gelten auch heute (2011) noch fort:

Fahrzeuge gültig Jahressteuer
*) pro angefangene 100 cm³
**) pro angefangene 25 cm³
ohne KAT (Schlüssel-Nr. 00) bis 31.12.2000 41,60 DM *)
ohne KAT (Schlüssel-Nr. 00) ab 01.01.2001 49,60 DM *)
mit Nachrüst-KAT (Schl.Nr.77) bis 31.12.2000 13,20 DM *)
mit Nachrüst-KAT (Schl.Nr.77) ab 01.01.2001 21,20 DM *)
mit Nachrüst-KAT (Schl.Nr.77) ab 01.01.2005 29,60 DM *)
mit Oltimer-Gutachten (PKW) bis auf weiteres 375 DM pauschal pro Jahr
Motorräder mit/ohne KAT bis auf weiteres 3,60 DM **)
Motorräder mit Oldt.-Gutachten bis auf weiteres 90 DM pauschal pro Jahr

Aus dieser Aufstellung ist erkennbar, dass es mit der Kostenbelastung zusätzlich zu den allgemeinen Verteuerungen (Ökosteuer, Benzinpreis allgemein, etc.) stetig aufwärts geht. Ein Ende ist nicht in Sicht ...

Außerdem wird das Thema "Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge jährlich" mit boshafter Regelmäßigkeit immer wieder mal in die Diskussion eingebracht. Auch hier drohen Kostensteigerungen um 100 % für alle Käferfahrer, deren Autos alle älter als 8 Jahre sind. Sollte dies eingeführt werden, so bleibt heute die Frage offen, inwieweit hiervon Ausnahmen je nach Erhaltungszustand eingeräumt werden ...

Aktualisiert 20.04.2011 - W.D.